Baubeschreibung

Baubeschreibung für Wohnpark Kellenhusen

Wohnpark mit exklusiven, seniorengerechten Wohnungen in 23746 Kellenhusen, Kirschenallee 6-14


Zwischen Wald und Meer, in einer der sonnenreichsten Gegenden an der Schleswig-Holsteinischen Ostseeküste liegt das Ostseeheilbad Kellenhusen.

Hier errichten wir auf einem großzügigen Grundstück von 6750 qm Fläche für Sie fünf zweigeschossige Wohngebäude mit insgesamt 40 Miet- und Eigentumswohnungen, deren Wohnflächen zwischen 65 m² und 90 m² liegen. Je nach Geschoss besitzt jede der barrierearmen Wohnungen einen Balkon oder eine Terrasse.

Drei der fünf Gebäude sind unterkellert und haben einen direkten Zugang zur Tiefgarage. Neben den Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage sind auch noch ausreichende Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden.

Durch die innovative Pelletheizung sowie die dezentrale Warmwasserversorgung wurde ein Höchstmaß an energieeinsparenden Maßnahmen erzielt.

In allen fünf Gebäuden steht ein Aufzug für alle Geschosse zur Verfügung.

Zu jeder Wohnung gehört ein verschließbarer Kellerraum oder Abstellraum.

Die Wohnungen besitzen eine Gegensprechanlage mit Video-Monitor sowie jeweils die Vorrüstung für eine Notrufanlage. Alle Wohnungen sind mit Rauchmeldern ausgestattet.

Neben einem Telefonanschluss im Wohn- und Schlafzimmer ist die Möglichkeit für einen späteren Kabel- oder SAT-Anschluss gegeben.

Eine Einbauküche, ausgestattet mit Herd, Ceranfeld, Dunstabzugshaube, Kühlschrank sowie Arbeitsplatte ist ebenfalls in unserem Leistungsumfang enthalten. Der Anschluss für einen Geschirrspüler wurde vorgerüstet.

Ein Waschmaschinenanschluss befindet sich je Wohnung entweder im Bad oder im Hauswirtschaftsraum.

Die Bäder sind mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet. Auf Wunsch kann hier ein zusätzlicher Wandheizkörper angebracht werden.

Diese Baubeschreibung soll Ihnen einen Überblick über die neu zu errichtende Wohnanlage geben. Weitergehende technische Erläuterungen geben wir Ihnen gern persönlich.


1. Grundlagen

Die Hansa-Bau Kellenhusen GmbH & Co. KG richtet die Wohnungen bezugsfertig für Sie her. Bei Ihrem Einzug sind die Aussenanlagen für Sie nutzungsfähig hergestellt.

Die Energiebedarfsberechnung für die zu errichtenden Gebäude erfolgt nach der zum Zeitpunkt des Bauantrages gültigen EnEV, wobei die Anforderungen für ein KfW Effizienzhaus 70 erfüllt werden.

Neben der verantwortlichen örtlichen Bauleitung wird durch die Hansa Bau-Kellenhusen GmbH & Co. KG für den Zeitraum der Baudurchführung eine Qualitätsüberwachung durchgeführt.


2. Gründung/Fundamente

Nach Abtrag des nicht tragfähigen Bodens erfolgt die Gründung der unterkellerten Gebäude sowie der Tiefgarage gemäß Statik unter Berücksichtigung des Bodengutachtens.

Die erforderlichen Grundleitungen sowie alle weiteren zur Ver- und Entsorgung der Gebäude notwendigen Leitungen einschließlich der notwendigen Schächte werden parallel zur Gründung bzw. im Nachgang ausgeführt.


3. Keller-, Erd-, und Obergeschosse sowie Aussenfassade

Die Aussenwände der Kellergeschosse einschliesslich Tiefgarage werden gemäß Statik aus Stahlbeton und Mauerwerk mit der erforderlichen Abdichtung errichtet.

Der Tiefgaragenboden erhält eine Pflasterung.

Ab dem Erdgeschoss werden die Aussenwände in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk in der erforderlichen Stärke errichtet. Die Fassadenkonstruktion besteht aus einer Mineralfaserdämmung mit Fingerspalt. Den äußeren Fassadenabschluss bildet ein geeigneter Verblendstein.

Die tragenden Innenwände im Keller sowie in den Geschossen werden gemäß Statik in Kalksandstein ausgeführt. Nichttragende Innenwände in Erd- sowie Obergeschossen werden in Trockenbau ausgeführt.

Alle Geschossdecken werden als Stahlbetonkonstruktion hergestellt. Die Ausführung der Deckenkonstruktion im Dachgeschoss erfolgt in Holzbau.


4. Dächer, Gauben und Erker, Balkone und Terrassen sowie Klempnerarbeiten

Die Dächer der Häuser werden gemäß Statik in Zimmermannskonstruktion hergestellt und mit Dachpfannen aus Betonpfannen belegt.

Die Gauben erhalten an den Wangen sowie an der Frontseite jeweils eine Verkleidung aus Faserzementplatten oder Zink. Der Erker besteht aus dem Verblendstein der Fassade.

Das Tiefgaragendach wird als Flachdach in Stahlbeton mit einer Begrünung ausgeführt.

Die Balkone werden in Stahlbetonplatten auf Stützen hergestellt. Die Balkonoberfläche wird mit einem geeigneten Material belegt.

Die Terrassen erhalten einen Belag aus Betonsteinplatten.

Alle Dachrinnen und Fallrohre in den erforderlichen Dimensionen bestehen aus Titan-Zinkblech. Der Übergang zur erdverlegten Entwässerungsleitung erfolgt mittels LORO-X Rohr mit Reinigungsöffnung.

Erforderliche Kehlausbildungen und Dachanschlüsse werden fachgerecht gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.


5. Fenster und Fassaden

Die Fenster- und Fenstertüranlagen werden aus RAL-geprüften und witterungsbeständigen Mehrkammerkunststoffprofilen im Farbton RAL 9016 (reinweiß) gefertigt und eingebaut. Sämtliche Fensteranlagen erhalten eine zweifach Verglasung gemäß DIN EN 673, Ug=1,1 entsprechend Wärmebedarfsberechnung. Die Fenster mit geringer Brüstungshöhe im EG/ OG erhalten eine Absturzsicherung in Form eines feststehenden unteren VSG-Glaselementes. Die Außenfensterbänke werden im Rahmen der Verblendsteinfassade als gemauerte Rollschicht ausgeführt. Die Innenfensterbänke bestehen aus Betonwerkstein oder ähnlichen Material.

Im Bereich der Treppenhäuser erfolgt die Ausführung einer Fassadenkonstruktion aus Metall oder Kunststoff als Pfosten-Riegelkonstruktion in Farbe und Erfordernis wie bei den v.g. Fenster- und Fenstertüranlagen. Im Erdgeschoss dieser Fassade wird die Hauseingangstür gemäß Architektenplanung integriert. Die Hauseingangstür erhält einen Sicherheitsbeschlag mit 3-fach Verrieglung, Türschließer und elektrischem Türöffner sowie Sprech- und Klingelanlage. Die Briefkastenanlage wird an geeigneter Stelle montiert.

Die Fenster und Fenstertüren werden mit Beschlägen zur Einhand- Bedienung für Dreh- bzw. für Dreh- Kippfunktion in Aluminium ausgestattet.

Gemäß Lüftungsplanung werden in bestimmten Fensterprofilen Zuluftöffnungen integriert.


6. Treppen

In den Treppenhäusern werden die Treppenläufe aus schallentkoppelten Betonfertigteilen hergestellt und mit Betonwerkstein oder Fliesen belegt.


7. Aufzugsanlagen

Alle Treppenhäuser erhalten jeweils einen maschinenraumlosen Personenaufzug mit 3 bzw. 4 Haltestellen gemäß Errichtungsvorschrift DIN EN 81 Teil 70.


8. Wohnungseingangstüren und Innentüren

Die Wohnungseingangstüren werden als Vollspantüren mit Stahlzargen, Bodenabsenkdichtung und Mehrfachverriegelung sowie einer Sicherheitsgarnitur in Leichtmetall mit Profilzylinder mit dem Hauseingang gleichschließend der Firma WIRUS oder gleichwertig in Buche Dekor oder weiß ausgeführt. Die Türblatthöhe beträgt ca. 201 cm und die Mindestdurchgangsbreite 90 cm. Optional können die Wohnungseingangstüren gegen Aufpreis zusätzlich mit einem Türspion ausgestattet werden.

Als Wohnungsinnentüren kommen Röhrenspantüren mit passender Umfassungszarge der Firma WIRUS oder gleichwertig in Buche Dekor oder in weiß mit geeigneten Drückergarnituren zum Einsatz.

Die Türblatthöhe beträgt 198,5 cm und die Mindestdurchgangsbreite 80 cm. Bei Abstellräumen wird dieses Maß unterschritten.


9. Fussbodenaufbauten, deren Beläge sowie Wandbeläge

Die Fußböden aller Wohnungen erhalten einen schwimmenden Zementestrich mit Trittschall- sowie Wärmedämmung gemäß Vorgaben der EnEV neuester Fassung.

Im Bodenbereich der Nassräume kommen Bodenfliesen im Format 60x30 cm oder ähnlichem Format zur Ausführung. Die belegten Böden werden mit einem farblich passenden Material verfugt. Zwischen Boden- und Wandfliesen erfolgt eine dauerhafte Abdichtung mit einem farblich und konstruktiv geeigneten Dichtstoff. Bei den herzustellenden Wandfliesen im Bad gelten die v.g. Beschreibungen entsprechend.

Wandfliesen werden im Bad grundsätzlich umlaufend und etwa Zargen hoch ausgeführt.

Der Feuchteschutz wird durch systemgerechte Abdichtungsmaßnahmen gemäß den geltenden Anforderungen sichergestellt.

Im Bereich der Bewohnerküche wird oberhalb der Arbeitsfläche ein Fliesenspiegel ausgebildet.

Alle weiteren Räume erhalten Bodenbeläge aus PVC in Holzoptik oder textilen Belägen einschließlich korrespondierender Sockelleistenausbildung.


10. Innenputz/Spachtelarbeiten

In den Wohnungen werden alle Gipskartonflächen gespachtelt. Die gemauerten Wände erhalten durchgängig einen Gipsputz.

Die Wohnungsdecken werden, wenn erforderlich, gespachtelt und für den späteren Farbanstrich entsprechend vorbereitet.


11. Wände und Decken, Maler- und Tapezierarbeiten

Alle Innenwände in den Wohnungen werden nach Erledigung der vorbereitenden Maßnahmen mit einem weiß deckenden Endanstrich versehen. Im Bereich der Wohnraumdecken erfolgt die Ausführung analog. Alternativ ist die zusätzliche Ausführung von Malervlies in Teilbereichen möglich.

Die vorgearbeiteten Wände der Treppenhäuser erhalten eine Glasfasertapete und einen weißen wischfesten Dispersionsanstrich. Die Hansa-Bau Kellenhusen GmbH & Co. KG behält sich vor, die Malerarbeiten im Treppenhaus erst nach Einzug der Bewohner fertigzustellen. Die gespachtelten Decken und Unterseiten der Treppenläufe werden mit weißer Dispersionsfarbe gestrichen.

Im Bereich der Tiefgarage sowie der angrenzenden Kellerräume werden die gerappten Mauerwerkswände sowie alle vorbereiteten Betonflächen mit einer geeigneten weißen Farbbeschichtung versehen. Die Fußbodenflächen der Kellerräume der Gebäude A-C werden mit einer grauen Betonfarbe gestrichen.


12. Heizung und Lüftung

Als Wärmequelle ist eine Pelletkesselanlage, die als Kaskade geschaltet wird, in Verbindung mit Pufferspeichern vorgesehen.

Die Technikzentrale des Gebäudes C bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die Versorgung des gesamten Wohnparks.

Für die gesamte Wärmeverteilung sind 2 Heizkreise vorgesehen. Während der erste Heizkreis die Versorgung der Häuser A, B und C sicherstellt, deckt der zweite Heizkreis die Versorgung der Gebäude D und E ab.

In den Wohnungen wird bis auf die Abstellräume und Flure eine Fußbodenheizung eingebaut. Die Heizkreise werden über Raumthermostaten geregelt. Die Bäder erhalten auf Sonderwunsch optional einen zusätzlichen Wandheizkörper.

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt mittels Wärmemengenzählern.

Die Auslegung der Abluftanlage in den Wohnungen erfolgt nach den gültigen Normen und Vorschriften. Zur Sicherstellung des Luftwechsels in den Wohnräumen werden hier Fensterfalzlüfter in notwendiger Anzahl in die Fensterprofile integriert.

Für die innenliegenden Bäder und Küchen werden für eine Bedarfs- und Grundlüftung zweistufige Einraumlüfter eingesetzt.

Die Fortluft wird über Rohrleitungen in den Installationsschächten bis über Dach geführt und dort ausgeblasen.

Zur Sicherstellung der Funktionalität werden einige Innenraumtüren gemäß Lüftungsplanung mit einem Unterschnitt versehen.


13. Sanitärinstallation

Der Anschluss der Trinkwasserversorgung für den Wohnpark erfolgt aus dem Netz des Zweckverbandes Karkbrook. Hierzu wird zunächst die Trinkwasserversorgungsleitung vom benannten Netzanschluss zum Hausanschlusspunkt in den dafür vorgesehenen Raum in das EG des Hauses E verlegt.

Von hier aus erfolgt die weitere Trinkwasserversorgung der Häuser D sowie A-C durch erdverlegte Leitungen im Aussenbereich.

Jede Wohnung erhält im Bad oder im Hauswirtschaftsraum eine Anschlussgarnitur für eine Waschmaschine.

Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral. Hinsichtlich der Nutzung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung werden in den jeweiligen Wohnungen Durchlauferhitzer installiert. In allen Küchen sind Anschlussmöglichkeiten für Geschirrspüler vorgesehen.

Die Wohnungswasserzähler werden nach Entscheidung des Bauherren installiert.

Die Bäder erhalten eine bodengleiche Dusche welche durch eine thermostatgesteuerte Duschgarnitur ergänzt wird.

Das wandhängende WC sowie der ca. 60 cm breite Waschtisch sind von der Marke Conzept, Andreas Paulsen, oder von einem gleichwertigen Hersteller. Gleiches trifft für die jeweils dazugehörigen Armaturen zu.


14. Elektroinstallationen

Die Versorgung des gesamten Wohnparks mit Elektroenergie wird über einen im Zufahrtsbereich zu errichtenden Trafo sichergestellt. Von dort aus wird ein Versorgungskabel bis zum zentralen Hausanschlussraum im KG Haus A geführt.

Die weitere Verlegung erfolgt innerhalb der Gebäude ABC sowie durch erdverlegte Leitungen zu den Häusern D+E und deren Nebengebäuden.

Die Installation der Leitungen und Anschlüsse in den Wohnungen und Nebenbereiche erfolgt entsprechend DIN und VDE-Richtlinien mit dem Schalterprogramm Busch-Jäger oder gleichwertig in weiß.

Alle geplanten Installationen bezogen auf den jeweiligen Wohnungstyp sind dieser Baubeschreibung als Anlage 1 beigefügt.


15. Kommunikationsanschlüsse

Alle Wohnungen besitzen Telefonanschlüsse sowohl im Wohnzimmer als auch im Schlafzimmer.


16. Aussenanlagen

Die Freibereiche werden planiert, modelliert, grob geebnet und mit Rasen eingesät. Wege und Zuwegungen werden in Betonstein-Pflasterung ausgeführt. Die Parkflächen erhalten entweder ebenfalls eine Betonstein-Pflasterung oder eine Pflasterung aus Rasengittersteinen aus Beton.

Hecken und Sträucher werden gemäß Planung ausgeführt.

Die vorgesehenen Müllplätze erhalten eine Einfassung.


17. Wichtige Anmerkungen

Bestimmte Installationen bedingen Abmauerungen oder Verkleidungen nach Maßgaben der Planer. Diese können in Teilen erst im Rahmen der Ausführungsplanung und Baudurchführung maßlich genau benannt werden.

In den Bauplänen eingezeichnete Einrichtungsgegenstände dienen lediglich zum Nachweis der Stellmöglichkeiten und als Anregung für die Möblierung und sind nicht in unserem Lieferumfang enthalten. Genaue Maße sind aufgrund normaler Bautoleranzen ausschließlich am fertigen Bau zu nehmen und können nicht exakt aus den Plänen abgeleitet werden.

Der Ersatz konkret bezeichneter Ausstattungen durch andere, technisch mindestens gleichwertiger Produkte ist zulässig.

Konstruktionsbedingt können sich in den Räumlichkeiten Versorgungsschächte bzw. Vorsprünge (z.B. Steigeleitungen) befinden, die keine Berücksichtigung in den Zeichnungen und Exposé finden. Die zeichnerischen Darstellungen dienen der Veranschaulichung und sind nicht verbindlich als Ausführungsdetail zu sehen.

Zu berücksichtigen ist, dass bei Naturprodukten wie z.B. Holz, Keramik oder Vormauerziegeln Abweichungen im Farbton, in der Maserung und Struktur oder im Brand möglich sind.

 

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